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In der Osteopathie geht man davon aus, dass jede Struktur seine Funktion bedingt und andersrum. Beispielsweise wird die Struktur „Oberarmbeugemuskel des Ellenbogens“ (z.B. der M. biceps brachii) nur dann eine gute Stoffwechselsituation haben, wenn seine Funktion gut ist. In diesem Fall heißt Funktion beugen und strecken des Ellenbogens bzw. Anspannung und Entspannung des Muskels. Dies führt zu einem Pumpmechanismus für essentielle Flüssigkeiten wie Blut und Lymphe, die ihre notwendigen Inhalte (v.a. Nährstoffe, Hormone und Sauerstoff) an die Zellen abgeben und die Abbauprodukte (v.a. Harnsäure, Harnstoff, Kreatinin und Kohlendioxid) von den Zellen aufnehmen und weiter transportieren.

Osteopathie Ludwigsburg Stuttgart Hoheneck Oßweil Eglosheim Möglingen Asperg

Unsere Osteopathen kennen die funktionellen und physiologischen Zusammenhänge der unterschiedlichen Körpersysteme (Muskeln, Gelenke, Schädel, Kiefer, Organe, Faszien etc.) und besitzen die Fähigkeit, von der Norm abweichende Stoffwechselsituationen zu erkennen und manuell zu behandeln. Hier kann es sein, dass sich die ursächliche Funktionseinschränkung (Blockade) aufgrund dieser Wechselbeziehungen weitab der symptombehafteten Region befindet. Dieser ganzheitliche Anzatz ist kennzeichnend für die osteopathische Behandlung in unserer Praxis.

Werden osteopathische Behandlungen von den Krankenkassen übernommen?

Die meisten

gesetzlichen Krankenkassen

bezuschussen unsere osteopathischen Leistungen!

Kontaktieren Sie uns und wir informieren Sie gerne!

Tel.: 07141 - 50 79 322

Da die Osteopathie aufgrund der vielen guten Erfolge immer beliebter wird, sind inzwischen die meisten gesetzlichen Krankenkassen dazu übergegangen, osteopathische Behandlungen zu bezuschussen. Von den privaten Kassen werden osteopathische Leistungen vertragsabhängig meist vollständig oder zum größten Teil übernommen.

 

Wir empfehlen Ihnen jedoch direkt bei Ihrer Kasse nach der Kostenübernahme für osteopathische Behandlungen anzufragen.

 

Unsere Osteopathen erfüllen die fachlichen Voraussetzungen aller Krankenkassen hierzulande. Daher sind wir als osteopathischer Leistungserbringer anerkannt und bei den meisten Kassen gelistet.

Sollte Ihre Kasse noch nicht darunter sein, nehmen wir gerne Kontakt mit dieser auf.

 

Folgende Voraussetzungen müssen für die gesetzlichen Kassen in der Regel erfüllt sein:
  • Die osteopathische Behandlung wird durch einen Arzt veranlasst. Ein entsprechendes Privatrezept oder eine formlose Bescheinigung ist vorzulegen.

  • Die Behandlung wird qualitätsgesichert von einem Leistungserbringer durchgeführt, der Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen ist oder eine osteopathische Ausbildung absolviert hat, die zum Beitritt in einen Osteopathieverband berechtigt.

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